Rechtsprechung
BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05, 3 B 99.05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) - Gewährung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen Einordnung verfolgten Schüler ...
- Wolters Kluwer
Verwehrung von Prozesskostenhilfe und Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 07.04.2005 - 1 K 498/01
- BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05, 3 B 99.05
- BVerwG, 27.04.2006 - 3 B 99.05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 6.98
Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler
Auszug aus BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05
Die darüber hinaus im Klagewege erstrebte Anerkennung als Verfolgter im Sinne des § 1 BerRehaG erreichte der Kläger nicht: Die gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 25. September 1997 eingelegte Revision hat der Senat mit Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 6.98 - zurückgewiesen.Der beschließende Senat hat die gegen die gesetzliche Regelung erhobenen Bedenken jedoch bereits erwogen und verworfen (vgl. insbesondere Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 6.98 -).
- BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.
Auszug aus BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05
Dieser Vorschrift ist der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass schweres Verfahrensunrecht in einer mit förmlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbaren Entscheidung durch das entscheidende Gericht selbst zu beseitigen ist (Beschluss vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14).
- BVerwG, 27.04.2006 - 3 B 99.05
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren - Hinreichende …
Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des Beschlusses vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 - verwiesen, mit dem der Senat den Antrag des Klägers auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen des Fehlens von hinreichender Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 ZPO) abgelehnt hat. - BVerwG, 18.07.2006 - 3 KSt 6.06
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger …
Sowohl der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 -) als auch die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 -) blieben ohne Erfolg. - BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Zurückweisung einer Vollstreckungsabwehrklage durch das Bundesverwaltungsgericht …
Sowohl der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 -) als auch die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 -) blieben ohne Erfolg.
Rechtsprechung
BVerwG, 27.04.2006 - 3 B 99.05, 3 PKH 11.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren - Hinreichende Erfolgsaussichten des Verfahrens
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 07.04.2005 - 1 K 498/01
- BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05
- BVerwG, 27.04.2006 - 3 B 99.05, 3 PKH 11.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05
Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 B 99.05
Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des Beschlusses vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 - verwiesen, mit dem der Senat den Antrag des Klägers auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen des Fehlens von hinreichender Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 ZPO) abgelehnt hat.
- BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Zurückweisung einer Vollstreckungsabwehrklage durch das Bundesverwaltungsgericht …
Das Verfahren geht zurück auf das Verfahren 3 B 99.05, mit dem der Kläger sich unter gleichzeitiger Beantragung von Prozesskostenhilfe gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 7. April 2005 wandte, durch welches das Verwaltungsgericht Meiningen die Klage auf die erstrebten Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) abgewiesen hat.Sowohl der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 -) als auch die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 -) blieben ohne Erfolg.
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).
Daher wird auf zur Begründung auf die Ausführungen in den Beschlüssen 3 B 99.05, 3 KSt 5.06 und 3 KSt 8.06 verwiesen.
Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08, 3 KSt 2.08 (3 KSt 5.06), 3 KSt 2.08 (3 KSt 8.06), 3 KSt 2.08 (3 B 99.05), 3 KSt 2.08 (3 PKH 11.05) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Vollstreckungsabwehrklage durch das Bundesverwaltungsgericht - Vollstreckung aus den Kostenrechnungen des Bundesverwaltungsgerichts als Einwendung i.S.e. Vollstreckungsabwehrklage
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen - 8 E 686/07
- BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08, 3 KSt 2.08 (3 KSt 5.06), 3 KSt 2.08 (3 KSt 8.06), 3 KSt 2.08 (3 B 99.05), 3 KSt 2.08 (3 PKH 11.05)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.04.2006 - 3 B 99.05
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren - Hinreichende …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Das Verfahren geht zurück auf das Verfahren 3 B 99.05, mit dem der Kläger sich unter gleichzeitiger Beantragung von Prozesskostenhilfe gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 7. April 2005 wandte, durch welches das Verwaltungsgericht Meiningen die Klage auf die erstrebten Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) abgewiesen hat.Sowohl der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 -) als auch die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 -) blieben ohne Erfolg.
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).
Daher wird auf zur Begründung auf die Ausführungen in den Beschlüssen 3 B 99.05, 3 KSt 5.06 und 3 KSt 8.06 verwiesen.
- BVerwG, 18.07.2006 - 3 KSt 8.06
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung - Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Die mit Schreiben vom 18. Juni 2006 eingelegte Erinnerung des Klägers wurde mit Beschluss vom 18. Juli 2006 (BVerwG 3 KSt 8.06) ebenfalls zurückgewiesen.Ihr ist das Begehren des Klägers zu entnehmen ist, von der Kostenerhebung abzusehen, so dass der gleiche Streitgegenstand betroffen ist, wie der der Erinnerung vom 18. Juni 2006 über die mit Beschluss vom 18. Juli 2006 (BVerwG 3 KSt 8.06) bereits entschieden ist.
Daher wird auf zur Begründung auf die Ausführungen in den Beschlüssen 3 B 99.05, 3 KSt 5.06 und 3 KSt 8.06 verwiesen.
- BVerwG, 29.05.2006 - 3 KSt 5.06
Als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).Daher wird auf zur Begründung auf die Ausführungen in den Beschlüssen 3 B 99.05, 3 KSt 5.06 und 3 KSt 8.06 verwiesen.
- BVerwG, 08.03.2006 - 3 PKH 20.05
Rechtliches Interesse an der beruflichen Rehabilitierung seiner verstorbenen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06). - BVerwG, 09.03.2006 - 3 PKH 11.05
Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Sowohl der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 11.05 -) als auch die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 -) blieben ohne Erfolg.
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 KSt 13.10
Nichterhebung von Kosten
Auch hier ist der Senat zur Entscheidung durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter berufen (Beschluss vom 21. April 2008 - BVerwG 3 KSt 2.08 u.a. - juris).
Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.2006 - 3 KSt 5.06, 3 KSt 5.06 (3 B 99.05), 3 KSt 5.06 (3 PKH 11.05) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 18.07.2006 - 3 KSt 6.06
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger …
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).Wie bereits im Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ausgeführt, sind Anhaltspunkte dafür, dass die Sache nicht richtig behandelt worden sein könnte nicht ersichtlich.
- BVerwG, 21.04.2008 - 3 KSt 2.08
Zurückweisung einer Vollstreckungsabwehrklage durch das Bundesverwaltungsgericht …
Die gegen den Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 B 99.05 - als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung des Klägers vom 14. Mai 2006 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2006 - BVerwG 3 KSt 5.06 - ebenso abgelehnt, wie der Antrag des Klägers, seine als Streitwertbeschwerde bezeichnete Gegenvorstellung an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte freilich bereits am 10. Mai 2006 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - BVerwG 3 PKH 20.05 - nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 966/06).Daher wird auf zur Begründung auf die Ausführungen in den Beschlüssen 3 B 99.05, 3 KSt 5.06 und 3 KSt 8.06 verwiesen.